DATENSCHUTZERKLÄRUNG
GPN – Global Private Network Telecommunication GmbH
Richard-Strauss-Straße 43, 1230 Wien
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Rechtsnatur des Statements
§ 2 Anzuwendende Rechtsvorschriften
§ 3 Kündigung
Artikel 1 – Transparenz der Datenverarbeitung
§ 4 Informationspflicht
§ 5 Inhalt und Gestaltung der Information
§ 6 Verfügbarkeit von Informationen
§ 7 Einwilligung
Artikel 2 – Zweckbindung
§ 8 Grundsatz
§ 9 Koppelungsverbot
Artikel 3 – Besondere Datenverarbeitungsfälle
§ 10 Direktmarketing
§ 11 Automatisierte Einzelentscheidungen
§ 12 Besondere Arten personenbezogener Daten
Artikel 4 – Datenqualität, Datensparsamkeit und Datenvermeidung
§ 13 Datenqualität
§ 14 Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Anonymisierung und Pseudonymisierung
§ 15 Profilbildungen, statistische Auswertungen
§ 16 Datenarchivierung
Artikel 5 – Beschränkung der Weitergabe
§ 17 Weitergabe von Daten an Dritte
§ 18 Verantwortlichkeit
§ 19 Datenverarbeitung im Auftrag
Artikel 6 – Datenschutz-Organisation und Datensicherheit
§ 20 Datenschutzbeauftragte
§ 21 Überprüfungen des Datenschutzniveaus
§ 22 Technische, organisatorische und mitarbeiterbezogene Maßnahmen
Artikel 7 – Rechte von Betroffenen
§ 23 Frage und Beschwerderecht
§ 24 Auskunftsrecht
§ 25 Widerspruchsrecht /Recht auf Löschung /Sperrung
§ 26 Recht auf Berichtigung
§ 27 Recht auf Klärung und Stellungnahme
§ 28 Ausübung der Rechte des Betroffenen
Artikel 8 – Prozessmanagement/Zuständigkeiten im Datenschutz
§ 29 Verantwortung für die Datenverarbeitung
§ 30 Koordinierung durch den Konzerndatenschutzbeauftragten
§ 31 Überwachungs- und Beratungspflicht
§ 32 Mitarbeiterschulung und -verpflichtung
§ 33 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Artikel 9 – Cookies, Tracking und externe Dienste
§ 34 Google reCAPTCHA
§ 35 Google Maps
§ 36 Google Analytics
§ 37 Google Ads Conversion Tracking
Artikel 10 – Begriffe und Definitionen
Datenschutz und Datensicherheit für Kunden und Nutzer haben für die GPN – Global Private Network Telecommunication GmbH (nachfolgend kurz: „GPN Telecom“) weltweit eine hohe Priorität. Deshalb ist uns auch der Schutz personenbezogener Daten während aller Geschäftsprozesse sehr wichtig. Mehr Informationen über unsere Datenschutzgrundsätze erfahren Sie weiterführend im Privacy Statement der GPN Telecom GmbH (*.pdf).
Diese Erklärung zum Datenschutz erläutert, welche Informationen wir im Unternehmen GPN Telecom GmbH – während Ihres Besuchs auf unseren Websites – erfassen und wie diese Informationen genutzt werden. Sie gilt jedoch nicht für Websites von Unternehmen, die nicht zum Unternehmen GPN Telecom GmbH gehören, auch wenn diese externen Websites einen Link zu dieser oder einer anderen Website von GPN Telecom GmbH haben. Sollten Sie Informationen über die Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei bestimmten Unternehmen des Konzerns GPN Telecom GmbH wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die GPN Telecom GmbH unter deren Kontaktdaten.
Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Wenn Sie unsere Websites besuchen, verzeichnet unser Web-Server zum Zweck der Systemsicherheit temporär den Domain-Namen oder die IP-Adresse des anfragenden Rechners sowie das Zugriffsdatum, die Dateianfrage des Client (Dateiname und URL), den HTTP Antwort-Code und die Website, von der aus Sie uns besuchen sowie die Anzahl der im Rahmen der Verbindung transferierten Bytes. Unter Umständen speichern wir einige Informationen in Form so genannter „Cookies“ auf Ihrem PC, damit wir unsere Website nach Ihren Präferenzen optimieren können. Darüber hinausgehende personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden nicht erfasst, es sei denn, diese Angaben werden von Ihnen freiwillig gemacht, zum Beispiel im Rahmen einer Online-Bestellung für ein Produkt oder eine Dienstleistung, einer Umfrage, eines Wettbewerbs oder einer Informationsanfrage. Personenbezogene Daten, die während eines Besuchs auf Websites der GPN Telecom GmbH erfasst werden, werden ausschließlich nach den rechtlichen Vorschriften des Landes verarbeitet, in welchem die betreffende Gesellschaft ihren Sitz hat.
Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten
Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der technischen Administration der Websites und zur Erfüllung Ihrer Wünsche und Anforderungen. Nur dann, wenn Sie uns zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nutzen wir diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke – aber nur in dem für jeden spezifischen Fall erforderlichen Maße. Wir werden Daten gegenüber staatlichen Stellen nur dann offen legen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsstellen sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet.
Entscheidungsfreiheit des Kunden
Wir nehmen gerne Kontakt mit Kunden auf, um über Angebote und Neuigkeiten bei Produkten und Dienstleistungen zu informieren. Wenn Sie sich auf unseren Websites registrieren lassen oder Dienste und Produkte bestellen, werden wir Sie bitten, uns anzugeben, ob Sie direkte Werbemitteilungen erhalten möchten. Selbstverständlich erhalten Sie als Kunde der GPN Telecom GmbH auch unabhängig von dieser Einwilligung weiterhin die notwendigen Informationen über wichtige Änderungen im Zusammenhang mit bestehenden Dienstleistungsverträgen (z.B. Tarifänderungen).
Informationsfreiheit
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gerne darüber informieren, welche Daten wir über Ihre Person (z.B. Name, Adresse) gespeichert haben.
Sicherheit
Zum Schutz Ihrer bei uns vorgehaltenen personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch haben wir umfangreiche technische und betriebliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Unsere Sicherheitsverfahren werden regelmäßig überprüft und dem technologischen Fortschritt angepasst.
Kontakt
Sollten Sie wünschen, dass Daten korrigiert oder gelöscht werden, anderweitige Fragen oder auch Anregungen zum Datenschutz haben, nutzen Sie bitte jede unserer Kontaktmöglichkeiten mit der GPN Telecom GmbH.
Privacy Statement (Leitlinie) zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Umgang mit personenbezogenen Daten in der GPN Telecom GmbH
PRÄAMBEL
(1) Der Schutz personenbezogener Daten von Kunden, Vertriebspartnern, Mitarbeitern und Interessenten ist aufgrund der zunehmenden Vernetzung der Informations- und Kommunikationssysteme ein weltweit maßgebliches Anliegen der GPN Telecom GmbH.
(2) Wesentliches Ziel dieser Leitlinie ist es daher, im Unternehmen GPN Telecom GmbH ein weltweit einheitliches und hohes Datenschutzniveau zu schaffen. Insbesondere muss bei länderübergreifenden Datenflüssen gewährleistet sein, dass personenbezogene Daten beim Empfänger entsprechend den datenschutzrechtlichen Grundsätzen verarbeitet werden, die für die übermittelnde Stelle gelten.
(3) Die GPN Telecom GmbH ist sich bewusst, dass der Erfolg der GPN Telecom GmbH im Ganzen nicht nur von der globalen Vernetzung von Informationsflüssen, sondern vor allem auch vom vertrauensvollen und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten abhängt.
(4) In vielen Bereichen wird die GPN Telecom GmbH Gruppe aus Sicht ihrer Kunden als eine Einheit wahrgenommen. Es ist deshalb das gemeinsame Anliegen der Unternehmen der GPN Telecom, durch die Umsetzung dieser Leitlinie einen wichtigen Beitrag zum gemeinsamen unternehmerischen Erfolg zu leisten und den Anspruch der GPN Telecom GmbH als Anbieter qualitativ hochwertiger Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen.
I. ERSTER TEIL
Geltungsbereich
§ 1 Rechtsnatur des Statements
Dieses Statement ist eine Richtlinie, die für die gesamte GPN Telecom GmbH Gruppe bindend ist und mit Verabschiedung und Veröffentlichung durch die Unternehmensleitung in Kraft tritt. Sie gilt für den Umgang mit allen personenbezogenen Daten natürlicher Personen, insbesondere Daten von Kunden, Mitarbeitern und sonstigen Dritten sowie Vertrags- oder Geschäftspartnern.
§ 2 Anzuwendende Rechtsvorschriften
(1) Die nachfolgenden Prinzipien sollen ein gleichmäßig hohes Datenschutzniveau in der gesamten GPN Telecom GmbH Sales Department Gruppe gewährleisten. Sie ersetzen jedoch nicht die notwendige, ggf. gesetzliche Legitimation, die dem jeweiligen Umgang mit personenbezogenen Daten zu Grunde liegen muss. Für einzelne Unternehmen bestehende Verpflichtungen und Regelungen zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, die über die nachfolgenden Grundsätze hinausgehen bzw. zusätzliche Beschränkungen für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten enthalten, bleiben von diesem Privacy Statement unberührt.
(2) Für die in Europa erhobenen Daten richtet sich die Verarbeitung – auch bei einer Übermittlung ins Ausland – nach den gesetzlichen Regelungen des Staates, in dem die Daten erhoben wurden.
(3) Die Erhebung von personenbezogenen Daten und deren Übermittlung an staatliche Stellen erfolgen – soweit nicht im Rahmen einer üblichen Kundenvertragsbeziehung – entsprechend den zwingenden gesetzlichen Regelungen eines Landes.
(4) Dieses Privacy Statement unterliegt im Übrigen dem Recht der Republik Österreich.
§3 Kündigung
Die Beendigung oder Kündigung des Privacy Statement – ungeachtet des Zeitpunkts, der Umstände und der Gründe dafür – befreit die Unternehmen nicht von den Verpflichtungen und/oder Regelungen dieses Privacy Statement betreffend die Verarbeitung bereits übermittelter Daten.
II. ZWEITER TEIL
Grundsätze
Artikel 1 – Transparenz der Datenverarbeitung
§ 4 Informationspflicht
Die Betroffenen müssen über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten in geeigneter Art und Weise leicht zugänglich informiert werden, zum Beispiel durch Einstellung der Privacy Policy und dieses Statement in das Internet auf die GPN Telecom GmbH Website.
§ 5 Inhalt und Gestaltung der Information
(1) Die Betroffenen sind über folgende Punkte ausreichend zu informieren:
a) die Identität des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie dessen Kontaktadresse.
b) den beabsichtigten Umfang und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und/oder Nutzung. Aus der Information sollte hervorgehen, welche Daten warum und zu welchem Zweck wie lange gespeichert und/oder verarbeitet/genutzt werden.
c) bei Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, an wen und in welchem Umfang sowie zu welchem Zweck diese Weitergabe erfolgt.
d) über die Art und Weise der Datenverarbeitung und/oder Nutzung, insbesondere auch dann, wenn die Verarbeitung oder Nutzung im Ausland erfolgen soll.
(2) Unabhängig vom gewählten Medium sollten diese Informationen den Betroffenen auf eine eindeutige und leicht verständliche Weise gegeben werden.
§ 6 Verfügbarkeit von Informationen
Den Betroffenen müssen die Informationen bei der erstmaligen Erhebung der Daten sowie danach stets bei Bedarf zur Verfügung stehen.
§ 7 Einwilligung
(1) Sofern die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten nicht für Zwecke der Vertragsanbahnung oder -erfüllung erforderlich sind oder keine gesetzliche Erlaubnis vorliegt, ist spätestens bei Beginn der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten die Einwilligung des Betroffenen einzuholen.
(2) Ergänzend zu den Informationspflichten aus den oben genannten Punkten, ist bei der Einwilligung folgendes zu beachten:
a) Inhalt
Die Einwilligung muss ausdrücklich erfolgen, freiwillig sein und auf einer informierten Grundlage beruhen, welche dem Betroffenen insbesondere die Reichweite der Einwilligung, aber auch die Folgen einer Nichteinwilligung aufzeigt. Die Formulierung von Einwilligungserklärungen muss hinreichend bestimmt sein und den Betroffenen über sein jederzeitiges Widerrufsrecht informieren.
b) Formvorschriften
Die Einholung der Einwilligung muss in einer den Umständen angemessenen Form (in der Regel schriftlich oder elektronisch) erfolgen. Sie kann in Ausnahmefällen mündlich erfolgen, wenn hierbei die Tatsache der Einwilligung sowie die besonderen Umstände, die die mündliche Einwilligung angemessen erscheinen lassen, ausreichend dokumentiert werden.
Artikel 2 – Zweckbindung
§ 8 Grundsatz
Personenbezogene Daten dürfen nur für diejenigen Zwecke verwendet werden, für die sie ursprünglich erhoben wurden.
§ 9 Koppelungsverbot
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Erhalt von Produkten und/oder Dienstleistungen dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Betroffene in die Verwendung seiner Daten für andere Zwecke einwilligt, als für die Zwecke der Vertragsbegründung und -erfüllung. Dies gilt nur dann, wenn dem Betroffenen die Inanspruchnahme vergleichbarer Dienstleistungen bzw. die Nutzung vergleichbarer Produkte nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.
Artikel 3 – Besondere Datenverarbeitungsfälle
§ 10 Direktmarketing
(1) Die Betroffenen werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie jederzeit der Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke des Direktmarketings widersprechen können. Sie werden ferner über die Art, den Inhalt und den Zeitraum, innerhalb dessen ihre Daten für die Zwecke des Direktmarketings möglicherweise verwendet werden, unterrichtet.
(2) Die Betroffenen werden über ihr Recht informiert, Widerspruch einzulegen, wann immer sie Werbemittel im Rahmen des Direktmarketing erhalten. Ferner erhalten die Betroffenen angemessene Möglichkeiten zur Ausübung ihres Widerspruchsrechts im Hinblick auf derartige Werbemittel, insbesondere erhalten sie Informationen über die Stelle, bei der der Widerspruch einzulegen ist.
(3) Besondere gesetzliche Vorschriften gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 dieses Privacy Statement, die die Nutzung personenbezogener Daten von der Einwilligung des Betroffenen abhängig machen, gelten vorrangig.
§ 11 Automatisierte Einzelentscheidungen
(1) Entscheidungen, die einzelne Aspekte einer Person bewerten und für die Betroffenen möglicherweise rechtliche Folgen nach sich ziehen oder sie erheblich beeinträchtigen können, dürfen nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung gestützt werden. Hierzu gehören insbesondere Entscheidungen für die die Daten über die Kreditwürdigkeit, die berufliche Leistungsfähigkeit oder den Gesundheitszustand des Betroffenen maßgeblich sind.
(2) Sofern im Einzelfall die sachliche Notwendigkeit zur Vornahme automatisierter Entscheidungen besteht, ist der Betroffene unverzüglich über das Ergebnis der automatisierten Entscheidung zu informieren, und es ist ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben. Seine Stellungnahme ist angemessen zu berücksichtigen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
§ 12 Besondere Arten personenbezogener Daten
(1) Der Umgang mit besonderen Arten von personenbezogenen Daten ist nur zulässig, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Genehmigung oder die vorherige Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Er kann auch erfolgen, wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um den Rechten und Pflichten der verantwortlichen Stelle auf dem Gebiet des Arbeitsrechts Rechnung zu tragen, sofern dies aufgrund von einzelstaatlichem Recht, das angemessene Garantien vorsieht, zulässig ist.
(2) Vor Beginn einer solchen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ist der Bereich Datenschutz des betreffenden Unternehmens ordnungsgemäß schriftlich zu Rate zu ziehen, sofern dies erforderlich ist. Insbesondere sollten Art, Umfang, Zweck, das Erfordernis und die Rechtsgrundlage der Verwendung der Daten berücksichtigt werden.
Artikel 4 – Datenqualität, Datensparsamkeit und Datenvermeidung
§ 13 Datenqualität
(1) Personenbezogene Daten müssen jederzeit korrekt sein und sind, falls erforderlich, auf dem jeweils aktuellen Stand zu halten (Datenqualität).
(2) Unter Beachtung des Erhebungs-, Verarbeitungs- oder Nutzungszwecks der Daten sind angemessene Maßnahmen dafür zu treffen, dass unrichtige oder unvollständige Daten gelöscht oder gegebenenfalls berichtigt werden.
§ 14 Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Anonymisierung und Pseudonymisierung
(1) Personenbezogene Daten müssen unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung ihrer Verwendung angemessen und relevant sein und dürfen den erforderlichen Umfang nicht übersteigen (Datensparsamkeit). Daten dürfen im Rahmen einer bestimmten Anwendung nur dann verarbeitet werden, wenn dies erforderlich ist (Datenvermeidung).
(2) Wo möglich und wirtschaftlich zumutbar, sind Verfahren zur Löschung der Identifikationsmerkmale der Betroffenen (Anonymisierung) bzw. zur Ersetzung der Identifikationsmerkmale durch andere Kennzeichen Pseudonymisierung) einzusetzen. Anonymisierung und Pseudonymisierung haben so zu erfolgen, dass die tatsächliche Identität des Betroffenen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand wieder festgestellt werden kann.
§ 15 Profilbildungen, statistische Auswertungen
(1) Durch organisatorische und technische Maßnahmen, die dem aktuellen Stand angewandter Konzeptionen bzw. der angewandten Technik entsprechen, ist sicherzustellen, dass Profilbildungen (z.B. Bewegungsprofile, Benutzerprofile, Konsumprofile) ausgeschlossen sind, soweit sie nicht ausdrücklich gesetzlich erlaubt sind oder der Betroffene eingewilligt hat.
(2) Rein statistische Auswertungen oder Untersuchungen auf der Basis anonymisierter oder pseudonymisierter Daten bleiben davon unberührt.
§ 16 Datenarchivierung
Bei der Erstellung von Datenarchivierungskonzepten muss den Grundsätzen der Datenverarbeitung, insbesondere der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung Rechnung getragen werden. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen hat die Archivierung von personenbezogenen Daten zu unterbleiben, soweit sie nicht betrieblich notwendig oder gesetzlich erforderlich ist.
Artikel 5 – Beschränkung der Weitergabe
§ 17 Weitergabe von Daten an Dritte
(1) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an einen Dritten bedarf einer rechtlichen Grundlage. Diese kann sich auch aus der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Betroffenen oder aus seiner Einwilligung ergeben.
(2) Absatz 1 gilt nicht, soweit nationale Vorschriften, insbesondere aus Gründen der Sicherheit des Staates, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit sowie der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten, bestehen, die die Weitergabe von personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken ausdrücklich vorsehen.
§ 18 Verantwortlichkeit
(1) Bei der Weitergabe von Daten an Dritte, die nicht öffentliche Stellen sind, stellt das Unternehmen, das die personenbezogenen Daten ursprünglich erhoben hat, sicher, dass diese rechtmäßig verarbeitet oder genutzt werden. Dementsprechend müssen bereits vor der Weitergabe von Daten mit dem Empfänger angemessene Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen erörtert und vereinbart werden. Soweit Vereinbarungen mit Stellen in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau geschlossen werden, sind ausreichende Garantien hinsichtlich des Schutzes des Persönlichkeitsrechts und der Ausübung der damit verbundenen Rechte zu gewährleisten.
(2) Auf Grundlage der allgemein anerkannten Standards müssen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Integrität und Sicherheit der Daten während ihrer Übermittlung an einen Dritten sicherzustellen.
§ 19 Datenverarbeitung im Auftrag
(1) Wird ein Subunternehmer im Auftrag eines Unternehmens tätig, so ist neben den zu erbringenden Dienstleistungen im Vertrag auch auf die Verpflichtungen des Subunternehmers als Auftragsdatenverarbeiter Bezug zu nehmen. In diesen Verpflichtungen werden die Anweisungen des Unternehmens (der verantwortlichen Stelle) bezüglich der Art und Weise der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, dem Zweck der Verarbeitung und den erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten geregelt. § 18 Abs. 1 S. 3 dieses Privacy Statement gilt entsprechend.
(2) Ohne die vorherige Zustimmung der verantwortlichen Stelle darf der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten nicht für eigene oder fremde Zwecke verwenden. Im letzten Fall müssen die oben genannten Regelungen auch mit dem (den) Subunternehmer(n) vereinbart werden.
(3) Die Subunternehmer sind nach ihrer Fähigkeit, die oben genannten Anforderungen zu erfüllen, auszuwählen.
Artikel 6 – Datenschutz-Organisation und Datensicherheit
§ 20 Datenschutzbeauftragte
(1) In den Unternehmen ist ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter zu benennen, dessen Aufgabe es ist, die Beratung der verschiedenen Organisationseinheiten über die gesetzlichen und/oder unternehmensinternen Vorgaben bzw. die Grundsätze des Datenschutzes sicherzustellen.
(2) Der Datenschutzbeauftragte ist bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste frühzeitig zu beteiligen, um sicherzustellen, dass sie mit den im vorliegenden Privacy Statement festgelegten Grundsätzen im Einklang sind.
§ 21 Überprüfungen des Datenschutzniveaus
Überprüfungen des Datenschutzniveaus (z.B. durch Datenschutzaudits) sollten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, um die Wirksamkeit und den Erfolg der eingeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten zu überprüfen. Datenschutzaudits können intern durch den Datenschutzbeauftragten oder andere mit Prüfungsauftrag ausgestattete Organisationseinheiten, oder – in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten – durch einen unabhängigen, externen Dritten durchgeführt werden. Grundlage für die Feststellung des Datenschutzniveaus sind die für die jeweilige Organisationseinheit geltenden gesetzlichen und unternehmenspolitischen Vorgaben sowie die Anforderungen aus dieser Leitlinie.
§ 22 Technische, organisatorische und mitarbeiterbezogene Maßnahmen
Angemessene Geheimhaltungsverpflichtungen sind mit jedem Mitarbeitern bei der Aufnahme der Tätigkeit im Unternehmen schriftlich zu vereinbaren. Darüber hinaus müssen für die Unternehmensprozesse und IT-Systeme beim Umgang mit personenbezogenen Daten angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden.
Zu diesen Maßnahmen gehören:
a) Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle),
b) zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle),
c) zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle),
d) zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während des Transports oder der Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Kontrolle der Weitergabe),
e) zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle),
f) zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Kontrolle des Auftragnehmers),
g) zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle),
h) zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können (Trennungsgebot).
Artikel 7 – Rechte von Betroffenen
§ 23 Frage- und Beschwerderecht
Jeder Betroffene hat das Recht, sich jederzeit mit Fragen und Beschwerden bezüglich der Anwendung dieses Privacy Statement an den Datenschutzbereich des jeweils zuständigen Unternehmens zu wenden.
Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, sind zuständig im Sinne dieser Regelungen alle Unternehmen, mit denen der Betroffene ein Vertragsverhältnis hat oder bei denen seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Das Unternehmen, an das sich der Betroffene gewandt hat, sorgt für die Umsetzung der Rechte des Betroffenen bei den anderen zuständigen Unternehmen.
§ 24 Auskunftsrecht
(1) Jeder Betroffene kann gegenüber dem zuständigen Unternehmen jederzeit Auskunft verlangen über:
a) die zu seiner Person gespeicherten Daten, inkl. ihrer Herkunft und Empfänger;
b) den Zweck der Verarbeitung oder Nutzung;
c) die Personen und Stellen, an die seine Daten regelmäßig übermittelt werden, insbesondere soweit es sich um eine Übermittlung ins Ausland handelt,
d) die Regelungen dieses Statement
(2) Die Auskunft ist dem Betroffenen in angemessener Frist in verständlicher Form zu erteilen. Sie erfolgt in der Regel schriftlich oder elektronisch.
(3) Die Unternehmen können für die Auskunftserteilung eine Gebühr verlangen, wenn und soweit dies nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts zulässig ist.
§ 25 Widerspruchsrecht/Recht auf Löschung/Sperrung
(1) Der Betroffene kann gegenüber dem zuständigen Unternehmen der Verwendung seiner Daten widersprechen, wenn ihm ein Widerspruchsrecht zusteht.
(2) Das Widerspruchsrecht gilt auch für den Fall, dass der Betroffene zuvor seine Einwilligung zur Verwendung seiner Daten gegeben hatte.
(3) Berechtigten Ersuchen zur Löschung/Sperrung von Daten ist umgehend nachzukommen. Ein solches Ersuchen ist insbesondere dann berechtigt, wenn die rechtliche Grundlage für die Verwendung der Daten weggefallen ist.
Falls ein Recht auf Löschung der Daten besteht, eine Löschung aber nicht möglich oder unzumutbar ist, sind die Daten für nicht zulässige Verwendungen zu sperren. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen sind zu beachten.
§ 26 Recht auf Berichtigung
Der Betroffene kann vom zuständigen Unternehmen jederzeit die Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen, sofern diese unvollständig und/oder unrichtig sind.
§ 27 Recht auf Klärung und Stellungnahme
(1) Macht ein Betroffener eine Verletzung seiner Rechte durch unzulässige Datenverarbeitung, insb. In Form eines Verstoßes gegen diesen Privacy Statement geltend, so haben die zuständigen Unternehmen den Sachverhalt ohne schuldhaftes Zögern aufzuklären. Sie arbeiten dabei eng zusammen und gewähren sich gegenseitig Zugang zu allen für die Sachverhaltsfeststellung erforderlichen Informationen.
(2) Der zuständige Datenschutzbereich des Unternehmens mit der größten Sachnähe hat die gesamte einschlägige Korrespondenz mit dem Betroffenen zu koordinieren.
§ 28 Ausübung der Rechte des Betroffenen
Betroffene dürfen wegen der Inanspruchnahme der hier beschriebenen Rechte nicht benachteiligt werden. Die Art und Weise der Kommunikation mit dem Betroffenen – z.B. telefonisch, elektronisch oder schriftlich – sollte, soweit dies angemessen ist, dem Wunsch des Betroffenen entsprechen.
Artikel 8 – Prozessmanagement/Zuständigkeiten im Datenschutz
§ 29 Verantwortung für die Datenverarbeitung
(1) Die Unternehmen sind in ihrer Eigenschaft als verantwortliche Stelle insbesondere gegenüber den Betroffenen verpflichtet, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und dieses Privacy Statement sicherzustellen.
(2) Der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Unternehmens ist unverzüglich über Verstöße (auch schon bei Verdacht auf Verstoß) gegen Datenschutzbestimmungen und diesen Privacy Statement zu informieren. Bei Vorfällen mit Relevanz für mehr als ein Unternehmen ist auch der Bereich Unternehmensdatenschutz zu informieren. Die Datenschutzbeauftragten informieren den Bereich Unternehmensdatenschutz ferner, wenn die für ein Unternehmen geltenden Gesetze sich wesentlich nachteilig ändern.
(3) Die Datenschutzbereiche der einzelnen Unternehmen haben ihre Aktivitäten im Rahmen der Datenschutzpolitik untereinander abzustimmen. Dementsprechend sollen sie sich gegenseitig Unterstützung gewähren und Synergien nutzen.
§ 30 Koordinierung durch den Konzerndatenschutzbeauftragten
(1) Der Unternehmensdatenschutzbeauftragte koordiniert die Zusammenarbeit und Abstimmung zu allen wichtigen Fragen des Datenschutzes. Als Abstimmungsgremium dient der Datenschutzkoordinierungskreis der Gruppe.
(2) Es obliegt dem Unternehmensdatenschutzbeauftragten, die Datenschutzpolitik des Unternehmens zu entwickeln und fortzuschreiben. Auch diesbezüglich stimmen sich die Datenschutzbereiche der Unternehmen untereinander ab.
§ 31 Überwachungs- und Beratungspflicht
(1) Die Überwachung der Einhaltung der nationalen und internationalen Datenschutzvorschriften und dieses Privacy Statement obliegt den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Unternehmen. Diesbezüglich sind alle Bereiche der jeweiligen Unternehmen verpflichtet, den zuständigen Datenschutzbeauftragten über entsprechende Entwicklungen und zukünftige Pläne in Kenntnis zu setzen.
(2) Sofern keine gesetzlichen Beschränkungen bestehen, sind die zuständigen Datenschutzbeauftragten befugt, vor Ort alle Verarbeitungsverfahren, bei denen personenbezogene Daten zum Einsatz kommen, zu überprüfen.
(3) Die Datenschutzbereiche der Unternehmen bedienen sich ggf. im Rahmen ihrer Prüfaufgabe konzernweit gleichartiger Verfahren, z.B. in Form von gemeinsamen Datenschutzaudits.
§ 32 Mitarbeiterschulung und -verpflichtung
(1) Die Mitarbeiter der Unternehmen sind bezüglich der Datenschutzvorschriften und der Anwendung dieses Privacy Statement ausreichend zu schulen.
(2) Die Unternehmen erstellen unter Beteiligung der zuständigen Datenschutzbereiche entsprechende Schulungsunterlagen.
§ 33 Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
(1) Die Unternehmen erklären sich damit einverstanden, auf Anfragen der für sie oder gegebenenfalls für das datenexportierende Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde innerhalb eines angemessenen Zeitraums sowie in einem zumutbaren Umfang zu antworten und deren Empfehlung zu befolgen.
(2) Im Falle einer Änderung der für ein Unternehmen geltenden Gesetze, die auf die hier gegebenen Zusicherungen wesentliche nachteilige Auswirkungen haben können, setzt das Unternehmen die zuständige Aufsichtsbehörde über die Änderung bei Bedarf in Kenntnis.
Artikel 9 – Cookies, Tracking und externe Dienste
§ 34 Google reCAPTCHA
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Artikel 10 – Begriffe und Definitionen
Automatisierte Einzelentscheidungen
sind Entscheidungen, die für den Betroffenen rechtliche Folgen nach sich ziehen oder ihn wesentlich beeinträchtigen und sich ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung von Daten stützen, mit denen bestimmte persönliche Aspekte hinsichtlich des Betroffenen bewertet werden, wie seine berufliche Leistungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit, Zuverlässigkeit, Verhalten etc.
Betroffener
Jede natürliche Person mit deren personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten in der GPN Telecom GmbH Gruppe umgegangen wird.
Verantwortliche Stelle
ist das Unternehmen, das über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
GPN Telecom GmbH Gruppe
Die GPN Telecom GmbH sowie alle Unternehmen, an denen die mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 50% beteiligt ist, oder bei denen sie die wirtschaftliche Führung hat.
Verarbeiter von Daten
ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder jede andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet (Datenverarbeitung im Auftrag).
Unternehmen
ist eine Gesellschaft, die sich damit einverstanden erklärt hat, sich an diesen Privacy Statement gebunden zu halten.
Personenbezogene Daten
sind alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person (Betroffener); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennnummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.
Umgang mit personenbezogenen Daten
ist jeder Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie die Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination, Verknüpfung, Sperrung, Löschung oder Vernichtung; dies beinhaltet auch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in strukturierten, manuell erstellten Dateien.
Empfänger
ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder jede andere Stelle, der personenbezogene Daten preisgegeben werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich hierbei um einen Dritten handelt oder nicht.
Behörden, die im Rahmen eines einzelnen Untersuchungsauftrags möglicherweise Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
Besondere Arten personenbezogener Daten
sind Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
Dritter
ist jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dritte sind nicht der Betroffene sowie Personen und Stellen, die im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum personenbezogene Daten im Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen.
Stand Februar 2022